Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten soweit keine anderslautenden schriftlichenVereinbarungen getroffen wurden für alle Angebote, Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und Lizenzierungen zwischen dem Fotografen Dr. Jan Söhlke, Milter Weg 51, 48291 Telgte (im Folgenden „Fotograf“ genannt) und dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin (im Folgenden „Auftraggeber:innen“ genannt). Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
Diese Bedingungen gelten mit Auftragserteilung, spätestens mit Entgegennahme des Bildmaterials als angnommen.
Ein Widerspruch gegen diese Bedingungen muss schriftlich erfolgen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu.
Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für die Auftraggeber:innen Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch die Auftraggeber:innen zustande. Dies muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen wird individuell vereinbart und ist im jeweiligen Angebot oder Vertrag beschrieben. Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen, wählt der Fotograf aus den erstellten Aufnahmen die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Weitere Leistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Erstellung einer Bildergalerie, Druck etc. Müssen individuell vereinbart werden.
Vom Fotografen erstellte Konzepte sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, den der Fotograf nicht zu verantworten hat, erhöht sich Pauschal- bzw. Zeithonorar des Fotografen in angemessenem Umfang.
Der Fotograf erhält von den Auftraggeber:innen einen Anforderungskatalog. Dieser bildet die Grundlage für die zu erstellenden Aufnahmen und die Kalkulation. Den Katalog haben die Auftraggeber:innen vor Konzeptionsbeginn vollständig, abschließend und schriftlich an den Fotografen zu übermitteln. Für den Fall, dass dieses nicht geschieht, bildet die bisherige Kommunikation (z.B. E-Mailverkehr und vom Fotografen angefertigte Gesprächsnotizen) die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.
Die Auftraggeber:innen bzw. ihnre Bevollmächtigten verpflichten sich, während der Produktion der Aufnahmen anwesend zu sein und ihre Zustimmung zu den gestalterischen Entscheidungen des Fotografen zu geben. Die Letztentscheidung liegt beim Fotografen. Sind weder Aufgtraggeber:innen noch Bevollmächtigte anwesend, ist die Ablehnung der Werkgestaltung durch die Auftraggeber:innen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen. Eine erneute Erstellung von Bildmaterial ist dann nicht mehr Gegenstand des ursprünglichen Vertrages und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die Fotograf ist befugt, Leistungen Dritter, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie auf Rechnung der Auftraggeber:innen in Auftrag zu geben.
Übernehmen die Auftraggeber:innen Aufgaben, die Voraussetzung für die Produktion sind (z.B. die Beschaffung von Informationen, Objekten, Freigaben, die Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering), liegt es in der Verantwortung der Auftraggeber:innen sicherzustellen, dass die Bereitstellung rechtzeitig und vollständig erfolgt. Aus dieser Verpflichtung erwachsende Umstände, die dazu führen können, dass ein rechtzeitiger Beginn und/oder oder vertragsgemäßer Umfang der Fotoproduktion gefährdet ist, sind dem Fotografen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Ist eine Verzögerung der Aufnahmeproduktion die Folge, tragen die Auftraggeber:innen sämtliche durch die Verzögerung anfallenden Kosten (z.B. Hotelübernachtungen, Buchungen von Locations und/oder Fotomodellen, Hair & Makeup Artists, Assisent:innen etc.).
Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder Angebot aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.
Die Bilder werden nach Fertigstellung des Projekts in vereinbarter Form und innerhalb der vereinbarten Frist an den Kunden übermittelt. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie der Bilder zu erstellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Das Datenformat der Aufnahmen bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine gesonderte vereinbarung getroffen, legt der Fotograf das Dateiformat fest. Die Überlassung von RAW-Dateien ist möglich, bedarf aber in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Hat der Fotograf nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Aufnahmen schriftliche Mängelrügen erhalten, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Die Auftraggeber:innen erkennen an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte am erstellten Bildmaterial bleiben beim Fotografen.
Die urheberrechtlich relevanten Metadaten der Bilddateien dürfen weder verändert noch gelöscht werden. Es liegt in der Pflicht der Auftraggeber:innen technisch und vertraglich sicherzustellen, dass diese bei jeder Weitergabe erhalten bleiben.
Eine Lizenzvereinbarung ist Gegenstand des Vertrages und die Auftraggeber:innen erwerben Nutzungsrechte nur in dem vertraglich festgelegten Umfang. Wurde keine solche Vereinbarung getroffen, gilt:
Jede Art der Bearbeitung oder Veränderung der Bilder ohne die Zustimmung des Fotografen ist untersagt.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Sie bedarf, auch wenn es sich um Tochterunternehmen o.ä. handelt, in jedem Fall einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt auch für Datenbanken. Der Fotograf wird die Erteilung der Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig machen.
Eine Verwendung des Bildmaterials für KI-Lernzwecke und zur Erstellung neuer Werke mittels künstlicher Intelligenz ist untersagt.
Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung aller angefertigten Bilder und zur Verwendung aller angefertigten Bilder zur Eigenwerbung. Die Bilder können unter Wahrung der Persönlickeitsrechte der abgebildeten Personen sowohl unverändert als auch verändert genutzt werden. Sperrfristen bedürfen in jedem Fall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei ausnahmslos jeder Veröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Bei unterlassener, unvollständiger, falscher oder nicht zuordnungsfähiger Nennung ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf die vereinbarten Lizenzgebühren fällig.
Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Vereinbarte Vergütungen und Honorare sind im Angebot oder Vertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der vollständige Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung der bearbeiteten Bilder und Erhalt der Rechnung. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Teilrechnungen nach Abschluss von Arbeitsphasen zu stellen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Fotograf das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.
Alle durch den Auftrag anfallende Sekundärkosten (z. B. Materialkosten, Honorare Dritter, Reisekosten, Spesen) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten der Auftraggeber:innen.
Das Honorar ist auch föllig, wenn die Aufnahmen nicht verwendet werden. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist den Auftraggeber:innen bzw. den Lizenznehmer:innen jegliche Nutzung der Aufnahmen untersagt.
Eine Absage des vereinbarten Termins ist mit einer Frist von bis zu 7 Tagen kostenfrei möglich. Liegt die Stornierung im Verantwortungsbereich der Auftraggeber:innen, werden anschließend 50% des vereinbarten Auftragsvolumens als Ausfallhonorar fällig. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Wurden im Rahmen der Beauftragung durch den Fotografen bereits Ausgaben geleistet oder sind Honorarforderungen Dritter entstanden, sind diese in jedem Fall durch die Auftraggeber:innen zu erstatten.
Im Falle von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung des Auftrags unmöglich machen, kann der Fotograf den Auftrag ebenfalls stornieren, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, dem Fotografen unaufgefordert und spätestens sechs Wochen nach Veröffentlichung ein Belegexemplar (z.B. Printausgabe, Datei, Internet-Link) zur Verfügung zu stellen.
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für Schäden, die durch höherer Gewalt, technische Fehler oder unvorhersehbare Umstände entstehen, übernimmt der Fotograf keine Haftung. Die Höhe des Schadenersatzes ist begrenzt auf das Honorarvolumen des jeweiligen Auftrags. Der Nachweis eines höheren, geringeren oder gar keines Schadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.
Die Auftraggeber:innen versichern und haften dafür, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Die Auftraggeber:innen haben entsprechende schriftliche Releases vorzuhalten und dem Fotografen auszuhändigen.
Die Auftraggeber:innen haften dafür, dass die lizenzierten Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Persönlichkeits-, Marken- und/oder Urheberrechte.
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Auftrags erforderlich.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferung ins Ausland. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind die Auftraggeber:innen Vollkaufmann, ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Fotografen.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, wirtschaftlich und juristisch möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Stand: 04/2025
AGB Angefertigt auf Grundlage einer Vorlage von https://www.fotoexperten24.de/
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Durch die intensive Auseinandersetzung mit einem Objekt, das sonst als bloßer Gebrauchsgegenstand leicht übersehen wird, lässt einen die Produktfotografie Schönheit an unerwarteten Orten finden.
Das Außergewöhnliche im Gewöhnlichen für andere sichtbar zu machen, ist stets ein wunderbares und spannendes Unterfangen.
Porträtfotografie ist – in den Worten von Arnold Newman – 10 % Inspiration und 90 % Möbelrücken.
Es versetzt mich immer wieder in Erstaunen, wie durch die sorgfältig komponierte Kontextualisierung einer Person (oder: durch das Umstellen einiger Möbel) Fotografie in der Lage ist, die vielen Facetten einer Persönlichkeit in einem einzigen Bild zu kondensieren.
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